Unsere Feierabendwanderungen

 

Nach dem Auslaufen der NRW-Corona-Schutzverordnung und des Bundesinfektions-Schutzgesetzes hat der KEV die Corona-Regeln mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Vorstand des KEV beobachtet die Entwicklung der Corona-Lage aber sorgfältig und wird auf Veränderungen umgehend reagieren! Eine Information erfolgt per E-Mail und im Internet.

 

Die Wanderführer des KEV entscheiden selbst, ob sie an der Anmeldepflicht festhalten. Dies wird bei jeder Wanderung mit dem Hinweis „Teilnahme nur nach bestätigter Anmeldung“ angezeigt. Personen, die ohne Anmeldung am Treffpunkt erscheinen, kann die Mitwanderung verwehrt werden.

Bei Wanderungen ohne diesen Hinweis ist eine Anmeldung nicht erforderlich.

 

 

 

Feierabendwanderungen März 2024