Wanderordnung

 

Wanderordnung

1.) Beteiligung an den Wanderungen

Die Wanderungen des Vereins werden viermal jährlich im Nachrichtenblatt/Wanderprogramm des Vereins ,,Kölner Wanderfreunde" bekannt gegeben. Die Wanderungen finden bei jeder Witterung statt. In der Regel sind die Wanderführer/innen am Anfangspunkt der Wanderung zur Stelle. Gäste sind immer willkommen, sie können das Wandern mit dem KEV bis dreimal kostenlos ausprobieren. Auch für Gäste gilt die Wanderordnung.

Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.

 

2.) Wanderführung

Die Wanderführer/innen treffen alle Vorbereitungen für die Durchführung der Wanderungen. Sie bestimmen das Ziel der Wanderung und den Ort der Ruhepausen. Sie können, falls notwendig, die Wanderungen abändern. Auf Verkehrsstraßen gehen die Wanderer/innen einzeln hintereinander auf der linken Straßenseite. Wanderführer/innen sind berechtigt, Wanderer/innen, die den Wanderablauf grob stören, von ihren Wanderungen auszuschließen.

 

3.) Haftung

Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kölner Eifelverein sowie die Wanderführer/innen übernehmen keine Haftung bei etwaigen Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Bei allen Wanderreisen treten die KEV-Wanderführer lediglich als Vermittler auf. Vertragspartner der Mitreisenden sind jeweils das Hotel oder das Reiseunternehmen. Haftungsansprüche bestehen damit allein zwischen den Vertragspartnern, also zwischen dem KEV-Mitglied und dem Hotel beziehungsweise dem Reiseunternehmen. Ansprüche wegen Schäden aus diesen Vertragsverhältnissen gegenüber dem KEV oder einem seiner Wanderführer sind damit ausgeschlossen.

 

4.) Die Nutzung von Verkehrsmitteln

Die Teilnehmer versammeln sich spätestens 20 Minuten vor der angegeben Abfahrtszeit am Treffpunkt. ln der Regel kümmern sich die jeweiligen Wanderführer/innen um den günstigsten Fahrpreis und legen den auf die Wanderer/innen um.

 

5.) Schutz von Natur und Landschaft

Bei Wanderungen nimmt man nur Eindrücke und Bilder mit und hinterlässt nichts außer seinen Fußspuren.

 

6.) Kleidung und Verpflegung

Die Wanderbekleidung soll der Wanderung und der Witterung angemessen sein. Dies gilt besonders für das Schuhwerk. Wanderführer/innen sind berechtigt, Wanderer/innen bei nicht angemessenem Schuhwerk von einer Wanderung auszuschließen. Wenn keine Einkehr vorgesehen ist, sollte die Selbstversorgung (Rucksackverpflegung) gesichert sein. Getränke sollten stets in ausreichender Menge mitgenommen werden.

 

7.) Busfahrten

Anmeldungen zu den Busfahrten nehmen die zuständigen Wanderführer/innen entgegen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Bei Abmeldung vier Tage vor Reisebeginn und später wird der volle Fahrpreis in Rechnung gestellt.

 

8.) Bewertung der Wanderungen und Ehrung

Alle Wanderungen eines Mitglieds werden gezählt und statistisch erfasst. Bei Mehrtageswanderungen zählt jeder Tag. Für die ersten 50 Wanderungen erhält das Mitglied auf schriftlichen Antrag eine weibliche oder männliche Wanderfigur auf einem Sockel mit einem aufklebbaren Kunststoffetikett mit dem Namen des Mitglieds und des Vereins. Die Ehrungen finden während des jährlichen Sommerfestes oder an einem anderen im Wanderprogramm veröffentlichten Termin statt. Ab der 100. Wanderung werden die Etiketten im Abstand von 100 Wanderungen überreicht. Die Namen der Wanderjubilare werden im 2. Quartal im Wanderprogramm veröffentlicht. Der Wanderchampion des Jahres erhält einen Pokal mit Etikett. Bei dreimaligem Gewinn des Pokals geht er in den Besitz des Mitgliedes über.

Wanderführer/innen nehmen am Wettbewerb teil, allerdings zählen die von ihnen geführten Wanderungen nicht bei der Pokalwertung.

 

9.) Ehrung der Treue- und Altersjubilare

Die Namen der Altersjubilare/innen (ab 75 Jahre) werden alle fünf Jahre im Nachrichtenblatt/Wanderprogramm des Vereins veröffentlicht, ebenfalls die Namen der Treuejubilare/innen (ab 20 Jahre Mitgliedschaft). Durch eine Urkunde und ein Präsent des Vereins werden alle Treuejubilare/innen (ab 25 Jahre Mitgliedschaft alle 5 Jahre) geehrt. Zusätzlich erhalten die Treuejubilare für 25-, 40- und 50 Jahre Mitgliedschaft die Ehrennadel des Vereins. Ab 50-jähriger Mitgliedschaft entfällt die Beitragspflicht.

 

10.) Wanderwart

Für Fragen, Anregungen und Beschwerden im Bezug auf Wanderungen
ist der Wanderwart zuständig.